Kirchenverwaltungen sind in der katholischen Kirche die Organe der Kirchenstiftungen, welche die rechtlichen Beziehungen der jeweiligen Kirche tragen und mit ihrem Vermögen den ortskirchlichen Bedürfnissen dienen.

Der Kirchenverwaltung obliegt nach der Kirchenstiftungsordnung u.a. die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Errichtung und der Unterhalt von Kirchen und Pfarrgebäuden im Seelsorgsbezirk, die Entlohnung der kirchlichen Mitarbeiter sowie die Bestreitung des Verwaltungsaufwands für die pfarramtliche Geschäftsführung.

Die Kirchenverwaltung besteht aus

  1. dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und

  2. den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern, wobei deren Zahl von der Gemeindegröße abhängt.

In unserer Gemeinde St. Matthias mit weniger als 6000 Mitgliedern wurden in die Kirchenverwaltung sechs Mitglieder gewählt und zwei berufen..